Mediation
Mediation ist ein Verfahren der Konfliktbearbeitung, bei dem ein unparteilicher Dritter (MediatorIn) die Beteiligten darin unterstützt, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst, was sie klären und wie sie in Zukunft miteinander umgehen wollen.
Für welche Konflikte ist Mediation geeignet?
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In der Ehe, Familie, mit Kindern, unter Erben
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zwischen Nachbarn, Stockwerkeigentümern
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mit Mietern und Vermietern
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in der Schule und am Arbeitsplatz
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zwischen Vertragsparteien und Unternehmen
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im öffentlichen Raum (Bauten, Umwelt)
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zwischen Geschädigten und Versicherungen
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zwischen unterschiedlichen Kulturen
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bei Straftaten
überall dort, wo gemeinsame Interessen vorhanden sind und es neben der Sache auch um Gefühle geht.
Welche Vorteile hat Mediation?
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Volle Selbstbestimmung der Beteiligten in der Lösungsfindung
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Es geht um zukunftsgerichteten Lösungen, die für beide Parteien befriedigend sind
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Die Beziehungen zwischen den Beteiligten können erhalten werden
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Rasches kostengünstiges und dem Einzelfall angepasstes Verfahren
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Neben Rechtsfragen können auch andere Aspekte berücksichtigt werden
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Die Vertraulichkeit wird gewahrt, Imageschaden durch Publikation verhindert
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Die Vermittlungsperson kann frei gewählt werden
Wie läuft eine Mediation ab?
Der Ablauf einer Mediation ist in der Regel wie folgt strukturiert:
1. Vorbereitung / Auftragsklärung / Mediationsvereinbarung
2. Informations- und Themensammlung
3. Klärung der Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten
4. Offene und kreative Suche von Lösungsoptionen
5. Bewertung und Auswahl der Optionen, Verhandlung
6. Entwerfen einer Vereinbarung, Machbarkeit prüfen, unterzeichnen
Welche Regeln gelten in der Mediation?
Massgebend sind die Berufsregeln des Dachverbandes.
Die wichtigsten Punkte sind:
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Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson verpflichten sich zu Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche.
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Offenheit: wichtige Informationen sollen offengelegt werden
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Selbstbestimmung: Die Mediationsperson hat keine Entscheidkompetenz in der Sache
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Verletzungen vermeiden: Unterbrechungen, Beschimpfungen etc. sind hinderlich für den Prozess.
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Neutralität des Mediators: Die Mediationsperson darf keine eigenen Interessen im Fall haben und keine Partei bevorzugen. Er verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine Beteiligten als Anwalt zu vertreten
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Freiwilligkeit: Ein Abbruch der Verhandlungen ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator) keinen Sinn mehr in der Fortsetzung erkennen kann.
Quelle:Schweizerischer Dachverband Mediation SDM